Maikäferfest 2022

Das Maikäferfest für dieses Jahr findet am Samstag den 14.05.2022 von 13 -18 Uhr statt.

Anmeldungen können ab sofort gestellt werden.

Maikäferfest Anmeldung_Externe

Anmeldung Vereine

Anmeldung Gastro

Das Formular bitte ausfüllen und einfach per E-Mail oder über den Postweg an uns zurück, Danke.

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Frühlingsabend in Oberkassel

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Wunschbaum Oberkassel

Wir möchten Sie ganz herzlich einladen uns bei der Aktion Wunschbaum zu unterstützen und somit einem Kind aus dem Jugendheim Probsthof in Niederdollendorf eine Freude zu bereiten. Die Aktion Wunschbaum ist eine gemeinsame Aktion der Geschäfte/Firmen Herzklopfen, Savvy Nosh, Parfümerie Becker, Friseur Lohr und der TKS Tennisschule, die alle in Oberkassel ansässig sind.

Ab sofort stehen bei oben genannten Geschäften verschieden Wunschbäume mit ganz vielen grünen Wunschkarten, auf denen die Kinder und Jugendlichen Ihren Weihnachtswunsch draufgeschrieben haben. Kommen Sie vorbei und suchen Sie sich eine Karte aus. Anschließend besorgen Sie für das Kind den Weihnachtswunsch und bringen das Geschenk zurück zu uns. Wir sammeln dann alle Geschenke und werden eine große Übergabe machen. Seien Sie sich sicher, dass Sie mit Ihrer Hilfe für strahlende Kinderaugen sorgen werden.

Da wir am 15. Dezember die Geschenkübergabe planen, wäre es toll, wenn Sie möglichst zeitnah bei uns vorbei kommen und sich eine Karte aussuchen, da wir die Geschenke gerne bis zum 10. Dezember alle bei uns haben wollen. Wir benötigen über 100 Geschenke, so dass wir auf jede Hilfe angewiesen sind.

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Adventsabend in Oberkassel

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Herrenabend in Oberkassel

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COVID-Testzenter leider geschlossen

weitere Info´s folgen…

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Ab sofort!!! Testzentrum in Oberkassel

Die Werbegemeinschaft hat für Oberkassel ein Testzentrum organisiert. Ab sofort können sich alle Bürger und Kunden im Herzen von Oberkassel (Königswinterer Straße 681) täglich testen lassen, und somit sich und andere schützen. Die Öffnungszeiten sind Mo-Fr 9-18 Uhr und Sa 9-16 Uhr und einen Termin kann man unter www.covid19-testzentrum.com buchen

Wir bitten Sie, dass Sie diese Information an Ihre Kunden weitergeben und für dieses Testzentrum zu werben. So haben die Kunden die Möglichkeit sich testen zu lassen und anschließend einen Einkauf bei Ihnen zu tätigen, in der Hoffnung, dass dieses bald wieder möglich ist. Ansonsten ist ein regelmäßiges Testen mit Sicherheit auch ein guter Beitrag, dass alle gesund bleiben.  Auch Sie selber und Ihre Mitarbeiter können davon profitieren, da ein tägliches Testen möglich ist und somit ein sicheres Arbeiten gewährleistet werden kann.

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Corona-Regeln für Bonn

Corona-Notbremse mit Test-Option: Was geht und was nicht? Nur mit einem negativen Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer anerkannten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt ist, dürfen Geschäfte und Friseurläden betreten werden. Darauf macht die Stadt aufmerksam.

Angesichts deutlich steigender Infektionszahlen hat der Krisenstab der Stadt Bonn am Freitag, 16. April 2021, eine Verschärfung der Corona-Regeln in Bonn beschlossen. Ab Montag, 19. April 2021, wird die sogenannte Test-Option der „Corona-Notbremse“ zurückgenommen.

Einschränkungen für Einzelhandel

Ab Montag, 19. April 2021, besteht in Bonn nicht mehr die Möglichkeit, Geschäfte, die Waren anbieten, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis betreten zu können. Es bleibt dann im Rahmen der Notbremse des Landes NRW für diese Geschäfte beim „click and collect“, also der Abholung bestellter Waren. Nur Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken und alle Geschäfte, die bislang ohne negatives Testergebnis betreten werden durften, bleiben auch weiterhin geöffnet.

Termine bei der Stadtverwaltung nur noch mit Test

Ab Mittwoch, 21. April 2021, benötigen Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin bei der Stadtverwaltung wahrnehmen möchten, ein aktuelles negatives Testergebnis. Oberbürgermeisterin Katja Dörner appellierte zudem an die Unternehmen in Bonn, Homeoffice zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.

Dörner bat die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung für die Maßnahmen: „Ich bitte die Bonnerinnen und Bonner um Verständnis für diese erneute Verschärfung der Vorgaben, auch wenn mir klar ist, was das besonders für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie für den Einzelhandel bedeutet. Aber die Zahlen der Neuinfektionen steigen stark, und die Mutationen verbreiten sich vor allem im familiären Bereich sehr schnell.“

Eine nächtliche Ausgangssperre will die Stadt derzeit nicht einführen, da sie sich davon wenig Effekt verspricht.

Die Regelungen ab 19. April im Einzelnen

Grün: Erlaubnis ohne Test (für einzelne Dienstleistungen und Angebote sind Terminvereinbarungen notwendig)

  • Lebensmitteleinzelhandel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Kioske,
  • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
  • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
  • Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Zeitungsverkaufsstellen,
  • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
  • Blumengeschäfte,
  • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmittels – auch für Endkunden,
  • Versandhandel, Lieferservice und kontaktfreie Abholung bestellter Waren (Click & Collect),
  • Handwerk und Dienstleistung mit Mindestabstand,
  • Medizinisch notwendige Leistungen, wie Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Hebammen, Hörgeräteakustiker, Optiker, u. ä.,
  • gewerbsmäßige Personenbeförderung,
  • Sonnenstudios
  • Erste-Hilfe-Kurse,
  • Nachhilfe, Anfänger- und Babyschwimmkurse mit jeweils maximal 5 Schüler*innen, Anfängerschwimmkurse
  • Musikunterricht mit Abstand und maximal 5 Schülerinnen oder Schülern (ausgenommen Blasinstrument- und Gesangsunterricht),
  • Fahrschulen,
  • Botanische Gärten (Außenbereich),
  • Abhol- und Lieferservice Gastronomie,
  • Abholung, Auslieferung und Rückgabe bestellter Medien in der Stadt- und den Stadtteilbibliotheken.

Gelb: Erlaubt mit tagesaktuellem Schnelltest

  • Friseur
  • nichtmedizinische Fußpflege

Tagesaktuell: Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Rot: Geschlossen/verboten

  • Verzehr Lebensmittel im Umkreis von 50 m um Verkaufsstelle oder Gastronomie,
  • Restlicher Einzelhandel, Baumarkt, Gartenbaumarkt und Reisebüro,
  • Verkauf von Waren, die nicht Teil von handwerklichen Leistungen und Dienstleistungen, z.B. Reparaturzubehör, sind
  • Telefondienstleister Verkauf von Endgeräten und Verträgen,
  • Kosmetik, Nagelstudio, Massage, Tattoo, Piercing,
  • Nutzung der Stadt- und der Stadtteilbibliotheken (nur Abholung, Auslieferung, Rückgabe erlaubt),
  • Konzerte, Theater, Kinos,
  • Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten u. ä.,
  • Geschlossene Räume von Botanischen Gärten,
  • Musikfeste, Festivals, Sportfeste,
  • Hallensport, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sauna, Thermen, Rehasport,
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnliche Einrichtungen (drinnen und draußen),
  • Spielhallen, Spielbanken, Clubs, Diskotheken, Bordelle und sexuelle Dienstleistungen,
  • Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte, Spezialmärkte,
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen,
  • Große Festveranstaltungen, wie Kirmesveranstaltungen, Stadtteil-, Schützen-, Weinfeste
  • Gastronomie vor Ort (innen und außen),
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken
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Lockdown – Was oder Wer hat noch geöffnet?

Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert!

Beachten Sie bitte den Aushang und die Auflagen der jeweiligen Geschäfte.

Wir bitte alle älteren Bürger & Risikogruppen den Lieferservice zu nutzen und nur im Notfall die Wohnung zu verlassen!

Bitte Halten Sie immer genug Abstand(min. 1,5m) und es sollten nie mehr als 2 Kunden in einem Ladenlokal sein.

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Info – Corona Hilfe für Unternehmen

Sehr geehrte Unternehmer*innen,

anbei haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt, die über die aktuellen Beschlüsse des Bundes und Landes zur Corona-Krise informieren. Zurzeit werden Regelungen besprochen und getroffen, die auch Einzelunternehmen, Freiberufler*innen und ggfls. auch für Gründer*innen betreffen.  Wir bemühen uns für Sie möglichst aktuelle Informationen bereit zu halten.

Die Bundesregierung hat ein weitreichendes Maßnahmenpaket erstellt, damit Arbeitsplätze gesichert  und Unternehmen bei Liquiditätsengpässen unterstützt werden. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Sonderseite mit Informationen geschaltet: https://www.wirtschaft.nrw/corona
Hier sind Informationen im Überblick zu den Programmen der Bürgschaftsbank NRW sowie zur Kurzarbeit eingestellt. In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Es gibt Möglichkeiten der Entschädigung bei Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen.
Das Service-Center der NRW.BANK berät unter 0211 91741 4800 zu Fördermitteln für Unternehmen.
Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie über die Servicehotline für Arbeitgeber:  0800 45555 20

Für Entschädigungsleistungen für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig: LVR-Servicenummer: 0221 809-5444

Am heutigen Donnerstag, 19. März, fand der erste Wirtschaftsgipfel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen während der Corona-Epidemie statt. Beim Wirtschaftsgipfel wurde ein Rettungsschirm in Höhe von 25 Milliarden Euro zugesagt.
Näheres dazu unter nachfolgendem Link: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25

Um Ihnen die Suche nach ausgewählten Maßnahmen des Hilfspaketes zu erleichtern, nachfolgend auch dazu Links:

·         Maßnahmenkatlog: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/20200319_massnahmenpaket_corona_final_mwide.pdf#
·         Antragsformular für die Beantragung von Steuererleichterungen: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

Auf der städtischen Internetseite stellt die Wirtschaftsförderung ebenfalls entsprechende Informationen zur Verfügung.  https://www.bonn.de/themen-entdecken/wirtschaft-wissenschaft/index.php
                                                                                            
Das Team des Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn steht Ihnen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Beratungen bis auf weiteres ausschließlich telefonisch anbieten. Sie erreichen uns unter Telefon 0228 77 4000 oder per E-Mail unter  wirtschaftsfoerderung@bonn.de.

Leiten Sie diese Informationen gerne auch an Geschäftspartner*innen weiter, für die diese Informationen ebenfalls relevant sein könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihre Bonner Wirtschaftsförderung

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