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Wir möchten Sie ganz herzlich einladen uns bei der Aktion Wunschbaum zu unterstützen und somit einem Kind aus dem Jugendheim Probsthof in Niederdollendorf eine Freude zu bereiten. Die Aktion Wunschbaum ist eine gemeinsame Aktion der Geschäfte/Firmen Herzklopfen, Savvy Nosh, Parfümerie Becker, Friseur Lohr und der TKS Tennisschule, die alle in Oberkassel ansässig sind.
Ab sofort stehen bei oben genannten Geschäften verschieden Wunschbäume mit ganz vielen grünen Wunschkarten, auf denen die Kinder und Jugendlichen Ihren Weihnachtswunsch draufgeschrieben haben. Kommen Sie vorbei und suchen Sie sich eine Karte aus. Anschließend besorgen Sie für das Kind den Weihnachtswunsch und bringen das Geschenk zurück zu uns. Wir sammeln dann alle Geschenke und werden eine große Übergabe machen. Seien Sie sich sicher, dass Sie mit Ihrer Hilfe für strahlende Kinderaugen sorgen werden.
Da wir am 15. Dezember die Geschenkübergabe planen, wäre es toll, wenn Sie möglichst zeitnah bei uns vorbei kommen und sich eine Karte aussuchen, da wir die Geschenke gerne bis zum 10. Dezember alle bei uns haben wollen. Wir benötigen über 100 Geschenke, so dass wir auf jede Hilfe angewiesen sind.
weitere Info´s folgen…
Die Werbegemeinschaft hat für Oberkassel ein Testzentrum organisiert. Ab sofort können sich alle Bürger und Kunden im Herzen von Oberkassel (Königswinterer Straße 681) täglich testen lassen, und somit sich und andere schützen. Die Öffnungszeiten sind Mo-Fr 9-18 Uhr und Sa 9-16 Uhr und einen Termin kann man unter www.covid19-testzentrum.com buchen
Wir bitten Sie, dass Sie diese Information an Ihre Kunden weitergeben und für dieses Testzentrum zu werben. So haben die Kunden die Möglichkeit sich testen zu lassen und anschließend einen Einkauf bei Ihnen zu tätigen, in der Hoffnung, dass dieses bald wieder möglich ist. Ansonsten ist ein regelmäßiges Testen mit Sicherheit auch ein guter Beitrag, dass alle gesund bleiben. Auch Sie selber und Ihre Mitarbeiter können davon profitieren, da ein tägliches Testen möglich ist und somit ein sicheres Arbeiten gewährleistet werden kann.
Corona-Notbremse mit Test-Option: Was geht und was nicht? Nur mit einem negativen Schnelltest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer anerkannten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt ist, dürfen Geschäfte und Friseurläden betreten werden. Darauf macht die Stadt aufmerksam.
Angesichts deutlich steigender Infektionszahlen hat der Krisenstab der Stadt Bonn am Freitag, 16. April 2021, eine Verschärfung der Corona-Regeln in Bonn beschlossen. Ab Montag, 19. April 2021, wird die sogenannte Test-Option der „Corona-Notbremse“ zurückgenommen.
Ab Montag, 19. April 2021, besteht in Bonn nicht mehr die Möglichkeit, Geschäfte, die Waren anbieten, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis betreten zu können. Es bleibt dann im Rahmen der Notbremse des Landes NRW für diese Geschäfte beim „click and collect“, also der Abholung bestellter Waren. Nur Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken und alle Geschäfte, die bislang ohne negatives Testergebnis betreten werden durften, bleiben auch weiterhin geöffnet.
Ab Mittwoch, 21. April 2021, benötigen Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin bei der Stadtverwaltung wahrnehmen möchten, ein aktuelles negatives Testergebnis. Oberbürgermeisterin Katja Dörner appellierte zudem an die Unternehmen in Bonn, Homeoffice zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.
Dörner bat die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung für die Maßnahmen: „Ich bitte die Bonnerinnen und Bonner um Verständnis für diese erneute Verschärfung der Vorgaben, auch wenn mir klar ist, was das besonders für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie für den Einzelhandel bedeutet. Aber die Zahlen der Neuinfektionen steigen stark, und die Mutationen verbreiten sich vor allem im familiären Bereich sehr schnell.“
Eine nächtliche Ausgangssperre will die Stadt derzeit nicht einführen, da sie sich davon wenig Effekt verspricht.
Tagesaktuell: Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert!
Beachten Sie bitte den Aushang und die Auflagen der jeweiligen Geschäfte.
Wir bitte alle älteren Bürger & Risikogruppen den Lieferservice zu nutzen und nur im Notfall die Wohnung zu verlassen!
Bitte Halten Sie immer genug Abstand(min. 1,5m) und es sollten nie mehr als 2 Kunden in einem Ladenlokal sein.
Sehr
geehrte Unternehmer*innen,
anbei haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt, die über die
aktuellen Beschlüsse des Bundes und Landes zur Corona-Krise informieren.
Zurzeit werden Regelungen besprochen und getroffen, die auch Einzelunternehmen,
Freiberufler*innen und ggfls. auch für Gründer*innen betreffen. Wir
bemühen uns für Sie möglichst aktuelle Informationen bereit zu halten.
Die Bundesregierung hat ein weitreichendes Maßnahmenpaket erstellt, damit
Arbeitsplätze gesichert und Unternehmen bei Liquiditätsengpässen unterstützt
werden. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Sonderseite mit Informationen geschaltet:
https://www.wirtschaft.nrw/corona
Hier sind Informationen im Überblick zu den Programmen der Bürgschaftsbank NRW
sowie zur Kurzarbeit eingestellt. In Nordrhein-Westfalen stehen die
Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das
Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern.
Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Es gibt
Möglichkeiten der Entschädigung bei Quarantäne und Beteiligungskapital für
Kleinunternehmen.
Das Service-Center der NRW.BANK berät unter 0211 91741 4800 zu Fördermitteln
für Unternehmen.
Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie über die Servicehotline für
Arbeitgeber: 0800 45555 20
Für Entschädigungsleistungen für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen
Beschäftigten ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig: LVR-Servicenummer:
0221 809-5444
Am heutigen Donnerstag, 19. März, fand der erste Wirtschaftsgipfel der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen während der Corona-Epidemie statt. Beim
Wirtschaftsgipfel wurde ein Rettungsschirm in Höhe von 25 Milliarden Euro
zugesagt.
Näheres dazu unter nachfolgendem Link: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25
Um Ihnen die Suche nach ausgewählten Maßnahmen des Hilfspaketes zu erleichtern,
nachfolgend auch dazu Links:
· Maßnahmenkatlog: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/20200319_massnahmenpaket_corona_final_mwide.pdf#
· Antragsformular für die
Beantragung von Steuererleichterungen: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf
Auf der städtischen Internetseite stellt die Wirtschaftsförderung ebenfalls
entsprechende Informationen zur Verfügung. https://www.bonn.de/themen-entdecken/wirtschaft-wissenschaft/index.php
Das Team des Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn steht
Ihnen für ergänzende Informationen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie,
dass wir unsere Beratungen bis auf weiteres ausschließlich telefonisch
anbieten. Sie erreichen uns unter Telefon 0228 77 4000 oder per E-Mail
unter wirtschaftsfoerderung@bonn.de.
Leiten Sie diese Informationen gerne auch an Geschäftspartner*innen weiter, für
die diese Informationen ebenfalls relevant sein könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Bonner Wirtschaftsförderung
Liebe Mitglieder,
hier gibt es alle Info`s zur Beantragung von Kurzarbeitergeld
Der Link für die Seite des Arbeitsamtes :
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Der Antrag kann in Papierform oder online beim Arbeitsamt gestellt werden.
Im Moment gibt es so viele Informationen zur aktuellen Situation, wir versuchen das wichtigste zu filtern und weiterzugeben.
Viele Grüße
Oliver Lohr